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Teruel
12 marzo 2026

Aragón und Spanien unterzeichnen den Vertrag über den 73-Millionen-Euro-Fonds für Teruel

Der Regierungsrat von Aragón hat dem Abkommen mit der spanischen Regierung für den Investitionsfonds von Teruel (FITE) zugestimmt, das eine gemeinsame Investition von 73 Millionen Euro vorsieht. Dieses Abkommen zielt darauf ab, die wirtschaftliche Entwicklung der Provinz Teruel zu fördern und die strukturellen Ungleichgewichte in der Region anzugehen.

Das neue Abkommen sieht eine bemerkenswerte Erhöhung der jährlichen Beiträge vor, die von 30 auf 36,5 Millionen Euro von jeder Regierung steigen. Diese Erhöhung wird sich ab 2026 deutlicher abzeichnen, wenn die Gesamteinvestition auf 86 Millionen Euro ansteigen wird. Diese Anpassung der Finanzierung ist das Ergebnis eines bilateralen Treffens zwischen beiden Regierungen, das von dem aragonesischen Präsidenten Jorge Azcón gefördert wurde.

Auswahl und Durchführung von Projekten

Die Regierung von Aragón ist verantwortlich für die Auswahl der Projekte, die finanziert werden, unter der Bedingung, dass sie bis zum Ende von 2025 genehmigt sind. Jedes Projekt muss mindestens 125.000 Euro kosten, und die Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2028 gerechtfertigt werden. Das Abkommen ermöglicht die Finanzierung sowohl einzelner Projekte als auch von Gruppen von Maßnahmen, die ein gemeinsames Ziel teilen.

Das Abkommen legt elf Investitionslinien fest, die Infrastruktur für Transport, Unternehmensinitiativen in Bereichen wie Industrie, Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie Tourismus umfassen, sowie Infrastruktur für Unternehmen und Umweltschutz. Auch Investitionen in Informationsgesellschaft, soziale Kohäsion, Kultur, Sporteinrichtungen, technologische und räumliche Projekte, Entwicklung ländlicher Gebiete mit Abwanderung und die Wiederherstellung der demokratischen Erinnerung sind vorgesehen.

Strategische Projekte, die mehr als 3 Millionen Euro kosten oder in den drei vorherigen Abkommen mehr als 6 Millionen erhalten haben, können als solche deklariert werden. Darüber hinaus wird ein Teil der Mittel für Bildungs- und Gesundheitsinfrastrukturen reserviert. Das Abkommen erlaubt Änderungen, Ersetzungen und die Einbeziehung neuer Projekte während seiner Ausführung, stets mit Genehmigung der Generalinspektion.

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