Das Aragonische Institut für Beschäftigung (INAEM) hat einen Förderaufruf in Höhe von 2,25 Millionen Euro zur Förderung von unbefristeten Einstellungen in Aragonien gestartet. Diese Initiative konzentriert sich darauf, den Zugang zum Arbeitsmarkt für junge Menschen unter 30 Jahren, Personen über 45 Jahren und Frauen zu verbessern, die häufig mit größeren Barrieren im Arbeitsmarkt konfrontiert sind.
Finanzierung und Voraussetzungen für die Förderung
Mit einer Bereitstellung von 2,25 Millionen Euro, die aus staatlichen Fonds finanziert werden, stehen die Fördermittel Unternehmen jeder Rechtsform, Selbständigen und gemeinnützigen Einrichtungen, die in Aragonien tätig sind, zur Verfügung. Die förderfähigen Einstellungen müssen zwischen dem 1. Oktober 2025 und dem 30. September 2026 vorgenommen werden.
Die Fördermittel sind im Rahmen der Sektoralen Arbeits- und Beschäftigungskonferenz angesiedelt, die sicherstellt, dass die Mittel zur Stärkung stabiler Beschäftigung in der Region verwendet werden.
Zwei Förderlinien für Einstellungen
Die erste Förderlinie ist darauf ausgerichtet, die unbefristete Einstellung von arbeitslosen Personen, die als Arbeitssuchende registriert sind, zu fördern. Unternehmen können eine Grundförderung erhalten, die dem Fünffachen des monatlichen Mindestlohns entspricht. Dieser Betrag kann auf maximal 9.000 Euro pro Vertrag erhöht werden, wenn es sich um Personen über 52 Jahre, Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten oder wenn sich der Arbeitsort in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern befindet.
Die zweite Förderlinie zielt darauf ab, Ausbildungsverträge von jungen Menschen in unbefristete Vollzeitstellen umzuwandeln. Die Grundförderung beträgt das Dreifache des Mindestlohns, mit möglichen Erhöhungen auf maximal 5.000 Euro pro Vertrag, sofern der Ausbildungsvertrag eine Mindestdauer von sechs Monaten hatte.
Bedingungen und Fristen für die Antragstellung
Um Zugang zu diesen Fördermitteln zu erhalten, müssen die Einstellungen einen Nettozuwachs in der festen Belegschaft des Unternehmens darstellen. Die Frist für die Einreichung von Anträgen beträgt fünfzehn Werktage ab dem Datum der Anmeldung des beschäftigten Arbeitnehmers bei der Sozialversicherung. Für Einstellungen, die zwischen dem 1. Oktober 2025 und der Veröffentlichung des Aufrufs vorgenommen werden, wird die Frist bis zum 22. Mai 2026 verlängert.
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bewertet und solange bearbeitet, bis das zugewiesene Budget aufgebraucht ist. So wird sichergestellt, dass die Mittel effizient und effektiv verteilt werden, um die Auswirkungen auf die Beschäftigung in der Region zu maximieren.










