Die Regierung genehmigt eine außergewöhnliche Regularisierung von Migranten mit einjähriger Arbeitserlaubnis

Der Ministerrat hat am Dienstag grünes Licht für das Königliche Dekret gegeben, das den Prozess der außerordentlichen administrativen Regularisierung für Migranten, die sich im nationalen Hoheitsgebiet aufhalten, regelt. Die Vorschriften, die am Mittwoch, dem 15. April, im Amtsblatt (BOE) veröffentlicht werden, schaffen einen rechtlichen Rahmen, der es Tausenden von Personen in irregularen Situationen und Asylbewerbern ermöglicht, eine legale Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung zu beantragen.

Gemäß den Vorgaben der Regierung beginnt die Antragsfrist am Donnerstag 16. April digital. Für die persönliche Vorsprache wird das Terminvergabesystem am selben Donnerstag aktiviert, obwohl die Büros ab Montag, dem 20. April, mit der Bearbeitung der Anliegen beginnen. Der Prozess bleibt bis zum 30. Juni geöffnet.

Zugangsvoraussetzungen und Gültigkeit der Genehmigung

Das Programm richtet sich ausschließlich an Personen, die ihren Aufenthalt in Spanien nachweislich vor dem 1. Januar 2026 haben und mindestens fünf Monate ununterbrochen im Land vor Antragstellung verweilen. Darüber hinaus müssen die Antragsteller die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sicherheit: Keine Vorstrafen und keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Gesundheit darstellen.
  • Berufliche oder soziale Bindung: Nachweisen, dass sie zuvor gearbeitet haben (ob selbstständig oder angestellt), eine Familie mit minderjährigen oder abhängigen Angehörigen haben oder eine von sozialen Diensten oder Partnerorganisationen bestätigte Vulnerabilität vorweisen.

Die erteilte Genehmigung hat eine anfängliche Gültigkeit von einem Jahr und berechtigt den Inhaber, in jedem Wirtschaftssektor und geografischen Gebiet des Landes zu arbeiten. Nach Ablauf dieses Zeitraums müssen die Begünstigten auf die im Ausländerrecht vorgesehenen ordentlichen Optionen umsteigen.

Operative Infrastruktur und Antragskanäle

Um die Schnelligkeit des Verfahrens zu gewährleisten, hat das Ministerium für Inclusion, Soziale Sicherheit und Migration ein Netz von Anlaufstellen eingerichtet, das Ausländerbehörden, Sozialversicherungsstellen und Postämter in Bezirksstädten und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern umfasst.

  • Digitaler Weg: 24/7 verfügbar über elektronische Zertifikate.
  • Persönlicher Weg: Erfordert eine vorherige Terminvereinbarung (online oder telefonisch unter 060). Die Büros der Sozialversicherung und der Ausländerbehörde haben spezielle Öffnungszeiten am Nachmittag (16:00 bis 19:00 Uhr).

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und den Schutz von Minderjährigen

Ministerin Elma Saiz hat betont, dass die Mitteilung über den Beginn des Verfahrens automatisch eine Sozialversicherungsnummer und die Erlaubnis zu arbeiten vergeben wird, was eine sofortige Eingliederung dieser Bürger in die formale Wirtschaft ermöglicht.

Was den Schutz von Kindern betrifft, so sieht das Königliche Dekret eine differenzierte Regelung für Minderjährige vor, die eine Aufenthaltsgenehmigung mit einer verlängerten Gültigkeit von fünf Jahren erhalten. Der Prozess erfolgt zudem in Zusammenarbeit mit dem Generalrat der Anwaltschaft und dem neuen Register der Ausländerbehörde (RECEX), das von Gewerkschaften und NGOs gebildet wird, die kostenlose Beratung für die Antragsteller anbieten.

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