Insgesamt haben 160 Selbständige in Aragón über 3,5 Millionen Euro an Schulden dank des Programms für eine zweite Chance seit dem Jahr 2024 erlassen. Diese Initiative, die weiterhin boomt, sieht weitere 4 Millionen Euro im Prozess der Erlassung vor.
Vertrag und Budget für die Beratung
Die Regierung von Aragón hat gemeinsam mit der Vereinigung der Selbständigen (ATA) und der Union der Selbständigen und Fachkräfte (UPTA) ihr Engagement für das Programm für eine zweite Chance durch einen neuen Vertrag erneuert. Dieser Vertrag, der mit einem Budget von 150.000 Euro für das laufende Jahr ausgestattet ist, konzentriert sich darauf, den Selbständigen in Aragón Beratungen anzubieten. Ziel ist es, die Insolvenz von natürlichen Personen, die tragfähige Unternehmensprojekte leiten, zu verhindern sowie eine Finanzkultur unter Selbständigen und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu fördern.
Auswirkungen auf die Wirtschaftssektoren
Das Programm war für viele Selbständige ein Rettungsanker, der es ihnen ermöglichte, einen finanziellen Kollaps zu vermeiden und ihre Geschäfte am Laufen zu halten. Es war besonders vorteilhaft für die vulnerabelsten Gruppen, die mit Pfändungen oder Schuldenansammlungen konfrontiert waren. Die Sektoren, die am meisten auf diese Initiative zurückgegriffen haben, sind der Bau, der Handel und die Industrie, was die am stärksten von wirtschaftlichen Schwierigkeiten betroffenen Bereiche widerspiegelt.
Rechtlicher Rahmen und Entwicklung der Selbständigen
Die Anträge auf Erlass werden gemäß dem Gesetz 25/2015, bekannt als Gesetz für eine zweite Chance, bearbeitet. Seit Beginn des Programms im Jahr 2024 wurde eine deutliche Verlangsamung des Rückgangs von Selbständigen in Aragón beobachtet. Die jährliche Verlustquote, die zwischen 2020 und 2022 bei 1,5 % lag, reduzierte sich auf 0,2 % im Jahr 2024 und auf 0,6 % im Jahr 2025. Ende 2025 betrug die Zahl der selbständigen Mitglieder in der Region 98.076, gemäß dem Aragonischen Statistikamt.










