Das Bildungsministerium von Aragón hat einen ehrgeizigen Plan angekündigt, um das kooperative Abitur ab dem Schuljahr 2026-2027 einzuführen. Diese Maßnahme ermöglicht es den Familien, Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung mit einem begrenzten finanziellen Beitrag zu erhalten, was einen bedeutenden Schritt in Richtung Demokratisierung des Bildungszugangs in der Region darstellt.
Implementierung und Umfang des kooperativen Abiturs
Die Einführung des kooperativen Abiturs wird zunächst im ersten Jahrgang beginnen und schrittweise auf die gesamte Stufe ausgeweitet werden. Es wird geschätzt, dass rund 1.900 Schüler von dieser Initiative im Schuljahr 2026-2027 profitieren werden, verteilt auf etwa 65 Bildungseinheiten in nahezu 20 Einrichtungen. Die Verordnung, die diese Kooperation ermöglicht, wurde im Amtsblatt von Aragón veröffentlicht und markiert einen Meilenstein in der Bildungspolitik der Gemeinschaft.
Finanzieller Beitrag und Vorteile für die Familien
Die aragonesischen Familien müssen einen finanziellen Beitrag leisten, der zwischen 18 und 36 Euro pro Monat liegen wird, eine Summe, die erheblich niedriger ist als die etwa 400 Euro pro Monat, die die private Bildung kostet. Dieses Finanzierungsmodell zielt darauf ab, den öffentlichen Beitrag unter dem Regime der besonderen Kooperation gemäß dem Organgesetz über Bildung zu ergänzen und sicherzustellen, dass finanzielle Kriterien kein Hindernis für den Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung darstellen.
Ziele und Antragsverfahren
Das kooperative Abitur hat das Hauptziel, die in Artikel 27 der spanischen Verfassung anerkannte Lehrfreiheit zu garantieren. Die Maßnahme erleichtert es den Familien, frei den Bildungstyp für ihre Kinder zu wählen und stellt sicher, dass die Bildungskontinuität in kooperativen Einrichtungen von früheren Stufen gewährleistet ist. Für die interessierten Einrichtungen wurde eine Frist von 10 Tagen zur Beantragung der Kooperation eröffnet, sodass diejenigen, die bereits im November einen Antrag gestellt hatten, ihre Bearbeitung fortsetzen können. Die endgültige Entscheidung wird für Mai 2026 erwartet und bezieht sich ausschließlich auf die Einrichtungen, die bereits unter dem Regime der Kooperation tätig sind.










