Aragón genehmigt Vereinbarung mit der USJ für juristische Praktika
Die Regierung von Aragón hat eine Vereinbarung mit der Universität San Jorge formalisiert, damit ihre Jurastudenten praktische Erfahrungen in den Gerichten und Justizbehörden Aragons sammeln können. Die Initiative zielt darauf ab, die Ausbildung künftiger Fachkräfte der Justizverwaltung zu stärken.
Die Vereinbarung wurde zwischen der Regierung von Aragón, der Universität San Jorge, dem Generalrat der Justiz und dem Ministerium für Präsidentschaft, Justiz und Beziehungen zu den Cortes unterzeichnet.
Die externen Praktika werden in zwei unterschiedlichen Modalitäten organisiert: curriculare Praktika, die verpflichtend im Rahmen des Studiums sind, und extracurriculare Praktika, die freiwillig sind.
Zu diesen Praktika können Studierende zugelassen werden, die in das Fach Praktische Studien der offiziellen Bachelor- oder Masterstudiengänge eingeschrieben sind, die von der Universität San Jorge angeboten werden, insbesondere in Studiengängen, die mit Berufen der Justizverwaltung verbunden sind. Die Praktika werden in den Gerichten und Justizbehörden der Autonomen Gemeinschaft Aragón durchgeführt.
Organisation und Betreuung
Das Gericht oder die Behörde, in der die Praktika stattfinden, ist verantwortlich für die Benennung des Tutors, eine Funktion, die auf den jeweiligen Richter, Magistrat oder Anwalt fallen kann. Die Universität San Jorge verpflichtet sich, bei Bedarf Aula-Räume zur Verfügung zu stellen.










