Das Zivilgericht bestätigt das Eigentum Aragons und zwingt das MNAC zur Rückgabe der Werke an das Kloster Villanueva de Sijena nach jahrelangem Rechtsstreit zwischen Aragón und Katalonien.
Der Oberste Gerichtshof hat ein endgültiges Urteil über einen der längsten und symbolischsten Erbstreitigkeiten Spaniens gefällt: die Rückgabe der wandmalereien des Kloster von Sijena (Huesca). Die Entscheidung der Zivilkammer bestätigt, dass die Werke an ihren Ursprungsort vom Nationalen Kunstmuseum von Katalonien (MNAC), das sie seit ihrer Entfernung während des Bürgerkriegs aufbewahrt, zurückgegeben werden müssen.
Das Urteil unterstützt vollumfänglich die von der Provincialbehörde von Huesca festgelegte Auffassung, die 2020 das Urteil des Gerichts erster Instanz Nr. 2 von Huesca aus dem Jahr 2016 bestätigte, welches das Eigentum Aragons an den Gemälden erklärte und deren Rückkehr zum Kloster von Villanueva de Sijena anordnete. Die Werke, die einen hohen künstlerischen Wert besitzen und als Juwel des spanischen Romanik gelten, wurden unter prekären Bedingungen von dem katalanischen Beamten José Gudiol zu Beginn des bewaffneten Konflikts im Jahr 1936 entnommen.
Der Oberste Gerichtshof weist alle von der Generalitat von Katalonien und dem MNAC vorgebrachten Argumente zurück, einschließlich der angeblichen mangelnden Legitimation der Regierung von Aragón und der Stadtverwaltung von Sijena, im Namen der religiösen Gemeinschaft, die im Besitz ist, die Schwestern Sanjuanistas, zu handeln. Laut dem Obersten Gerichtshof handelten sowohl die Gemeinschaft als auch die aragonesischen Institutionen im entsprechenden rechtlichen Rahmen und waren sogar durch ein Papstdekret geschützt, das das Recht zur Wahrnehmung von Maßnahmen zur Rückgewinnung des kulturellen Erbes anerkennt.
Darüber hinaus weist das Gericht die Gültigkeit des in den neunziger Jahren zwischen der Generalitat und der Priorin des Klosters von Valldoreix (Barcelona) unterzeichneten Abkommens zurück, auf dessen Grundlage ein Teil der katalanischen Verteidigung beruhte. Das Urteil kommt zu dem Schluss, dass diese Priorin keine rechtliche Vertretung für die Gemeinschaft von Sijena hatte und nicht befugt war, die Werke abzutreten, und somit jegliche Übertragung von Erbes, die aus diesem Abkommen resultierte, ungültig macht.
Ein weiterer zentraler Punkt der Entscheidung ist die Ablehnung des Arguments der prozessualen Benachteiligung seitens der Generalitat. Der Oberste Gerichtshof kommt zu dem Schluss, dass keine wesentlichen Dokumente zur Unterstützung dieser Behauptung formell vorgelegt wurden; die Erwähnung beschränkte sich auf das Schreiben des Rechtsmittels.
Mit dieser Entscheidung beendet der Oberste Gerichtshof nahezu neun Jahre lang gerichtlicher Auseinandersetzungen über Werke, die nicht nur künstlerischen, sondern auch symbolischen Wert für die aragonesische Gemeinschaft haben. Das Urteil stärkt die Rechtsprechung zum Schutz des kulturellen Erbes, das mit dem Herkunftsgebiet verbunden ist, im Gegensatz zu rechtlich fragwürdigen Abtretungen, die in außergewöhnlichen historischen Kontexten stattfanden.
Die tatsächliche Rückkehr der Gemälde nach Sijena wird nun von der materiellen Umsetzung des Urteils abhängen, das das MNAC verpflichtet, diese an die Kapelle des Klosters, ihren ursprünglichen Standort, zurückzugeben. Diese Entscheidung stellt eine endgültige Unterstützung für die aragonesischen Ansprüche dar und einen Wendepunkt in der Debatte über das Schicksal historischer Güter, die während des Bürgerkriegs und des Franquismus verlegt wurden.










