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12 marzo 2026

Die Regierung von Aragón ruft 11,88 Millionen für Agrarversicherungen 2026 auf

Die Regierung von Aragón hat einen Förderaufruf in Höhe von insgesamt 11,88 Millionen Euro für Agrarversicherungen im Jahr 2026 gestartet, wie im offiziellen Amtsblatt von Aragón veröffentlicht. Dieses Maßnahmenziel ist es, Landwirte und Viehzüchter bei der Einschätzung von Versicherungen zu unterstützen, die ihre Betriebe gegen die inherenten Risiken ihrer Tätigkeit absichern.

Ziel und Umfang des Förderaufrufs für Agrarversicherungen

Die Initiative zielt darauf ab, den Abschluss von kombinierten Agrarversicherungen zu erleichtern und wirtschaftliche Stabilität für die landwirtschaftlichen und tierhaltenden Betriebe in Aragón zu bieten. Die Förderungen decken Policen des Plans für kombinierte Agrarversicherungen 2026 sowie Linien des Plans 2025 ab, die bis ins folgende Jahr verlängert werden. Mit dieser Hilfe soll der Einfluss nachteiliger Faktoren, die die Produktion und damit die Wirtschaft des Agrarsektors beeinflussen könnten, gemildert werden.

Umsetzung des neuen Bonifizierungsmodells

Seit dem 1. September 2025 hat Aragón ein neues Bonifizierungsmodell eingeführt, das es ermöglicht, den entsprechenden Rabatt auf den autonomen Beitrag bereits bei Abschluss der Police anzuwenden. Diese Änderung verhindert, dass die Versicherten den subventionierten Anteil vorstrecken müssen, wodurch der Verwaltungsprozess vereinfacht wird. José Manuel Cruz, Generaldirektor für ländliche Entwicklung, betonte, dass dieses einheitliche Bonifizierungsmodell den Zugang zu Agrarversicherungen erheblich erleichtert.

Kompatibilität mit staatlichen Beihilfen und Übergang vom vorherigen System

Die autonomen Beihilfen sind kompatibel mit den staatlichen Zuschüssen, die von der staatlichen Versicherungsgesellschaft für Agrarversicherungen (ENESA) verwaltet werden, immer im Rahmen der festgelegten gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus hat sich die Regierung von Aragón verpflichtet, in den kommenden Wochen die 11,8 Millionen Euro aus dem vorherigen System zu zahlen, die den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. August 2025 betreffen und damit das vorherige Bonifizierungsmodell endgültig abzuschließen.

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